Was ist ein Biosphärenreservat?

Der Begriff „Biosphärenreservat“ ist zusammengesetzt aus „Biosphäre“ (Lebensraum) und „-reservat“ (von reservare = bewahren). Es geht also darum, Lebensräume zu bewahren, und zwar besonders wertvolle und schützenswerte.

Seit 1976 zeichnet die UNESCO, das ist die Organisation der Vereinten Nationen  für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation) weltweit solche Kulturlandschaften gemäß der Leitlinien des internationalen Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (Man and the Biosphere, kurz MAB)  aus.

Derzeit gibt es 748 Biosphärenreservate in 134 Ländern  – davon 18 in Deutschland. In Brandenburg wurden bislang drei Biosphärenreservate ausgewiesen:

     

  • Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin, 1990 gegründet und von der UNESCO anerkannt

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  • Biosphärenreservat Spreewald, 1990 gegründet und 1991 von der UNESCO anerkannt

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  • Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe-Brandenburg, 1997 als Teil des länderübergreifenden Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe von der UNESCO anerkannt

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Das deutsche MAB-Nationalkomitee hat für die Anerkennung und Überprüfung von UNESCO-Biosphärenreservaten in Deutschland nationale Kriterien entwickelt.

Biosphärenreservate leisten gemäß der Internationalen Leitlinien einen Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt. Sie fördern zudem eine wirtschaftliche und menschliche Entwicklung, die soziokulturell und ökologisch nachhaltig ist. Weiterhin zählt die Förderung von Demonstrationsprojekten, Umweltbildung und –ausbildung sowie Forschung und Umweltbeobachtung im Rahmen lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Themen des Schutzes und der nachhaltigen Entwicklung (logistische Funktion) zu ihren Aufgaben. Im Madrider Aktionsplan wurden die Aufgaben der Biosphärenreservate detailliert beschrieben.

Zur Umsetzung dieser verschiedenen Funktionen sind Biosphärenreservate in drei Zonen untergliedert:

     

  • die Kernzone, ein strenges Schutzgebiet, das mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche ausmachen soll.

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  • die Pflege- oder Pufferzone, welche die Kernzone umgibt, um diese von äußeren Einflüssen abzuschirmen. Sie dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch extensive Nutzung entstanden oder beeinflusst sind.

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  • die Entwicklungszone, in der grundsätzlich alle Wirtschafts- und Nutzungsformen erlaubt sind. Durch die gezielte Förderung von Modellprojekten und Anreizen wird hier für den Umstieg auf nachhaltige Wirtschaftsweisen gearbeitet.

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