Naturschutz

Die Bedeutung des Biosphärenreservates Spreewald für den Naturschutz geht weit über die Grenzen Brandenburgs hinaus. Denn in der Kulturlandschaft mit ihren Fließen, Wäldern, Wiesen und Äckern finden sich europaweit geschützte Lebensräume in beachtlicher Zahl, z.B. Moorwälder, Fließgewässer mit üppiger Unterwasservegetation, Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern, Pfeifengraswiesen, Brenndolden-Auenwiesen und Magere Flachland-Mähwiesen.

Im Spreewald sind rund 5000 Tier- und Pflanzenarten heimisch. Darunter europaweit ausdrücklich geschützte Arten wie die Rotbauchunke, der Moorfrosch, die Kleine Flussmuschel, der Eremit, die Große Moosjungfer, der Große Feuerfalter, die Teichfledermaus, die Mopsfledermaus, der Fischotter, der Biber. Der scheue Wassermarder hat hier eines seiner letzten natürlichen Reproduktionsgebiete in Europa, denn die Spreewaldfließe bieten ihm ideale Lebensbedingungen: Verstecke, Rastplätze, ein reiches Nahrungsangebot. Obwohl nur mit ganz viel Glück zu entdecken, ist er nahezu im gesamten Gewässernetz zu Hause.

Schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war der hohe Wert des Spreewaldes für den Naturschutz erkannt worden. 1939 erklärte man weitere Teile des Ober- und Unterspreewaldes zum Landschaftsschutzgebiet. Ein erstes Naturschutzgebiet, der "Kriegbusch" im Unterspreewald, wurde 1938 ausgewiesen. Mit der Gründung des Biosphärenreservates im Jahr 1990 erhielt der Naturschutz im Spreewald schließlich einen ganz besonderen Stellenwert für den Erhalt von Lebensräumen und ökologischer Vielfalt. Wobei es stets darum geht, nicht Natur an sich, sondern die Kulturlandschaft Spreewald zu bewahren und zu entwickeln.

Natura 2000

Zusammen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA – Special Protection Areas) gehören die FFH-Gebiete (Fauna Flora Habitat) zum europaweiten Natura 2000 Netzwerk. Im Biosphärenreservat Spreewald besitzen alle Naturschutzgebiete sowie weitere 2.247 Hektar wertvoller Lebensräume im Landschaftsschutzgebiet Spreewald den Status von FFH–Gebieten. Die Gesamtfläche beträgt 11.898 Hektar. Sechzehn in Europa besonders geschützte Lebensräume konnten hier identifiziert werden. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der in den FFH-Managementplänen festgesetzten Maßnahmen ist der Vertragsnaturschutz. weitere Informationen

Vertragsnaturschutz

Der Vertragsnaturschutz ist ein zentrales Instrument, um in Kooperation mit Landnutzern konkrete flächenbezogene Naturschutzanliegen umzusetzen. Mit Mitteln des Vertragsnaturschutzes werden bspw. die extensive Nutzung von Grünland und Acker oder die Pflege von Kopfweiden und Trockenrasen umgesetzt. Finanziert werden Vertragsnaturschutzmaßnahmen über Mittel des Landes Brandenburg, des Bundes und der EU.

Im Folgenden einige Beispiele:

Das Spreewaldwiesenprogramm

Das Spreewaldwiesenprogramm ist ein eigens für die Pflege kleiner, spreewaldtypischer Feuchtwiesen aufgelegtes Vertragsnaturschutzprogramm. Die Wiesen sind in eine kleinteilige Landschaft aus Offenland, Gehölzen, Wald, Gewässern und Siedlungsstrukturen eingebettet und bieten Lebensraum für viele Arten, die ein enges Nebeneinander unterschiedlicher Lebensraumstrukturen benötigen. Da der kleinräumige Wechsel unterschiedlicher Lebensraumstrukturen im Spreewald vielerorts landschaftsbildprägend ist, trägt die Pflege der Spreewaldwiesen auch zum Erhalt des regionaltypischen Kulturlandschaftscharakters bei.

Aufgrund des hohen Bewirtschaftungsaufwandes bei vergleichsweise geringem Ertrag wurden in der Vergangenheit vermehrt wertvolle Feuchtwiesen aufgelassen. Um einen Anreiz für die Nutzung und Offenhaltung der Flächen zu geben und den Bewirtschaftungsmehraufwand finanziell auszugleichen, wurde das Spreewaldwiesenprogramm 2018 vom gleichlautenden, auslaufenden Agrarförderprogramm in den landeseigenen Vertragsnaturschutz übernommen und wird seitdem vom Biosphärenreservat koordiniert.

Beantragt werden kann eine Förderung für grundwassernahe, bis zu 3ha große Feuchtwiesen, die im Biosphärenreservat liegen. Die Antragstellung erfolgt im Frühjahr jeden Jahres bei der Biosphärenreservatsverwaltung. Je nach Bewirtschaftungsmaßnahme werden drei Fördersätze unterschieden: Beweidung (50 €/ha), Mahd mit Abtransport des Mahdgutes auf dem Landweg (75 €/ha) und Mahd mit Abtransport des Mahdgutes auf dem Wasserweg (180 €/ha).

Weitere Zahlen und Fakten zum Spreewaldwiesenprogramm finden sie hier.

Hutewald Biebersdorfer Wiesen

Karte: Lage des Huteswaldes im Süden der Hartmannsdorfer Teiche

Der Hutewald Biebersdorfer Wiesen liegt nördlich der Stadt Lübben, angrenzend an die Hartmannsdorfer Teiche. Der Wald ist ein Relikt der Anfang des 18. Jh. noch ausgedehnten Hutewälder zwischen Hartmannsdorf und Schlepzig. Die Wälder dienten damals als Waldweide und zur Eichelmast von Schweinen, nach Aufgabe der Waldweide wird das Gebiet der Biebersdorfer Wiesen heute von einem Wechsel aus Nass-und Feuchtwiesen, Vorwaldbeständen und Kleingewässern bestimmt. Seit 1961 ist das Gebiet als NSG geschützt, 1990 wurde das NSG in Schutzzone 2 des neu gegründeten Biosphärenreservates übernommen.

Um den historischen Hutewaldrest zu erhalten, die benachbarten artenreichen Feucht- und Nasswiesen zu pflegen und eine Verbuschung zu vermeiden, wurde bereits im Jahr 2000 ein Beweidungskonzept entwickelt, welches nach wie vor die Grundlage für die Pflege der Flächen bildet. Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen wird über den Vertragsnaturschutz gefördert. Im ersten Jahr der Förderung wurde 2000 eine Dauerweidefläche mit fester Koppel, Fangstand, Tränke und Futterplätzen eingerichtet, besonders sensible Teilbereiche wurden ausgekoppelt. Auf der verbleibenden Gesamtfläche von ca. 10 ha kamen sieben Tiere der Rinderrasse Galloway als gemischte Herde in der Haltungsform ganzjährige Standweide zum Einsatz. Aufgrund des niedrigen Futterdargebotes auf der Fläche musste die Besatzstärke zwischenzeitlich auf vier Tiere reduziert werden. 2019 wurde die Herde wieder auf sieben Tiere aufgestockt, um im Wiesenbereich aufkommenden Erlenjungaufwuchs zurückzudrängen.

Nach 20 Jahren hat der Hutewaldrest durch die Beweidung nun eine Gestalt, an der man deutlich die historische Nutzungsform erkennen kann. Die umfangreiche Strauchschicht wurde durch den Weidegang erfolgreich auf ein Minimum zurückgedrängt. Sowohl aus pflanzensoziologischer als auch aus naturschutzfachlicher Sicht haben sich die Flächen sehr gut entwickelt, sodass das bestehende Beweidungskonzept mit sieben Tieren bis auf weiteres fortgeführt wird.

Vertragsnaturschutz zur Pflege von Feuchtwiesen nährstoffarmer Standorte mit Vorkommen des Gemeinen Teufelsabbiss (Succisa pratensis)

Der Gemeine Teufelsabbiss (Succisa pratensis) ist eine mehrjährige krautige Pflanze, zu finden auf wechselfeuchten, basenreichen Böden, wie sie im Spreewald weit verbreitet sind.
Dicht von blau-violetten Teufelsabbiss-Blüten überzogene Wiesen findet man trotzdem nur vereinzelt, denn die Pflanze gilt als schnitt- und weideempfindlich und bevorzugt außerdem magere, nicht gedüngte Standorte. Der Teufelsabbiss ist nicht nur optisch besonders schön, sondern stellt in der Blütezeit von Juli bis September auch eine wichtige Nektarpflanze für zahlreiche Insekten dar, so verschiedene Wildbienenarten und Schmetterlinge wie das Landkärtchen und das Große Ochsenauge.
Um ein Blühen und Aussamen der Pflanzen zu ermöglichen, dürfen die Wiesen nur vor dem Blütenschub im Mai/Juni bzw. nach der Blüte und dem Ausfallen der Samen im September gemäht werden. Eine solche gestaffelte Nutzung bis zum 15.06. und nach dem 31.08. sowie ein Verzicht auf Düngung wird über den Vertragsnaturschutz gefördert.

Vertragsnaturschutz zur Pflege von Habitaten des Großen Feuerfalters (Lyacea dispar)

Großer Feuerfalter (Foto: S: Fuchs)

Der Große Feuerfalter Lyacea dispar ist eine nach europäischem Recht (FFH-RL Anhang 2) geschützte Tagfalterart. Lebensraum der Art sind großflächige, strukturreiche Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren, wie sie im Spreewald noch zahlreich zu finden sind. Voraussetzung für die Eignung einer Fläche als Lebensraum sind ausreichende Vorkommen der Raupenfutterpflanzen und geeignete Nektarpflanzen für die Falter. Futterpflanzen der Raupen sind oxalatarme Ampferarten wie Fluss-Ampfer (Rumex hydrolapathum), Krauser Ampfer (Rumex crispus) und Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius). Als Nektarpflanzen für die Falter sind vor allem Pflanzen mit violetten und gelben Trichter- und Kopfblüten von Bedeutung, so z.B. Blutweiderich (Lythrum salicaria), Roßminze (Mentha longifolia), Acker- und Sumpf-Kratzdistel (Cirsium arvense und Cirsium palustre), Greiskräuter (Senecio spec.) oder Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus). Entscheidend für das Vorkommen des Großen Feuerfalters ist außerdem eine extensive Nutzung der Wiesen bzw. ein an den Entwicklungszyklus der Art angepasstes Nutzungsregime. Die Art überwintert als Raupe an den Futterpflanzen, bis Ende Mai entwickelt sich aus den Raupen die erste Generation Falter. Nach einer Flug- und Paarungszeit von etwa einem Monat entwickeln sich im August die Falter der zweiten Generation. Um den Großen Feuerfalter zu schützen, müssen Bestände der Raupenfutterpflanzen erhalten werden, darüber hinaus sollten Nektarpflanzen der Falter während der Flugzeit von Mitte Juni bis Anfang September nicht gemäht werden, um ein ausreichendes Nahrungsangebot sicherzustellen. Eine solche eingeschränkte Grünlandnutzung mit Bewirtschaftung vor dem 15.06. und nach dem 31.08. kann über den Vertragsnaturschutz gefördert werden. Im Biosphärenreservat wird die Maßnahme derzeit auf 7 ha Grünland umgesetzt.

Orchideenwiese Byhleguhrer See

Breitblättriges Knabenkraut (Foto: S:Leber)

Seit 1990 wird eine artenreiche Feuchtwiese am Byhleguhrer See durch extensive landwirtschaftliche Maßnahmen wie z.B. späte Mahd und durch die Stabilisierung des Wasserhaushaltes gezielt im Sinne des Orchideenschutzes gepflegt. Die Maßnahmen dienen gleichzeitig auch dem Niedermoorschutz auf ca. 60 ha Fläche. Durch diese konkreten Maßnahmen hat sich der Orchideenbestand von anfangs einigen hundert auf nunmehr ca. 20.000 Exemplare erhöht und sich auf diesem Niveau stabilisiert. Die Finanzierung erfolgt über den Vertragsnaturschutz.