Arten der FFH-Richtlinie
In ganz Europa werden durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) über 1.000 Arten geschützt. Davon kommen derzeit mehr als 40 auch in Brandenburg vor. Die FFH-Richtlinie unterscheidet zwischen den Arten des Anhangs II, die durch die Ausweisung von FFH-Gebieten zu schützen sind (z.B. Fischotter und Hirschkäfer) und den Arten des Anhangs IV, die aufgrund ihrer besonderen Habitatansprüche nicht allein durch abgegrenzte Schutzgebiete geschützt werden können (z.B. Zauneidechse und Laubfrosch).
Einige der im Biosphärenreservat Spreewald vorkommenden Arten des Anhangs II stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor. Sie werden durch die 9. Erhaltungszielverordnung geschützt. Manche der Arten des Anhang II sind zugleich Arten, die im Anhang IV aufgelistet sind.
Tierarten
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Grüne Flussjungfer
Kategorien: Natura 2000, Libellen -
Heldbock
Kategorien: Käfer, Natura 2000 -
Hirschkäfer
Kategorien: Natura 2000, Käfer, Insekten -
Kammmolch
Kategorien: Amphibien, Reptilien, Natura 2000 -
Kleine Flussmuschel
Kategorien: Natura 2000, Weichtiere -
Laubfrosch
Kategorien: Amphibien, Reptilien, Natura 2000 -
Moorfrosch
Kategorien: Amphibien, Reptilien, Natura 2000 -
Mopsfledermaus
Kategorien: Säugetiere, Natura 2000 -
Rapfen
Kategorien: Fische, Natura 2000 -
Rotbauchunke
Kategorien: Amphibien, Reptilien, Natura 2000